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Steuererklärung selber machen

Steuererklärung selber machen ?
Wird vom Finanzamt alles anerkannt ?

Viele Steuerbürger, Arbeitnehmer und Rentner, erstellen Ihre Einkommensteuererklärung selbst.

Nicht Wenige, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, verzichten ganz auf die steuerliche Geltendmachung von Aufwendungen und auf die Ihnen zustehende Steuerrückerstattung.

Der Vorteil beim Selbsterstellen:

  • Kostenersparnis
  • Keine Terminvereinbarung
  • Unterlagen sind zuhause schnell zur Hand

Vorteile durch professionelles Erstellen der Steuererklärung:

  • Mögliche Steuervorteile oder günstigere Gestaltungsmöglichkeiten werden erkannt
  • Steuerlicher Rechtsschutz/Haftungsanspruch bei Falschberatung
  • Sparen Sie sich wertvolle Zeit

Die Tücke liegt oft im Detail. Ein erfahrener Berater kann aus dem ihm geschilderten Lebenssachverhalt sofort die steuerlichen Konsequenzen erkennen und alternative Gestaltungsmöglichkeiten berücksichtigen.

Ein Computerprogramm würde dies selbst nach unzähligen Abfragen nicht möglich machen können.

Beispiel: Die Daten der studierenden Tochter werden in der Steuererklärung nicht angegeben (der Steuerpflichtige geht davon aus, dass der Freibetrag ja im Laufe des Jahres bereits in der Lohnabrechnung berücksichtigt wurde).

Mögliche Auswirkungen:

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der Freibetrag für Ausbildungskosten können nicht berücksichtigt werden, da sie an den Kinderfreibetrag gekoppelt sind.

Die Kirchensteuerermäßigung, Ermäßigung des Solidaritätszuschlags und der Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen könnte entfallen.

Es ist nicht generell davon auszugehen, dass eine selbsterstellte Steuererklärung zu einem ungünstigen Ergebnis führt. Bei einer professionell erstellten Steuererklärung hat man jedoch die Sicherheit, das alle relevanten Ansprüche geprüft und geltend gemacht wurden. Nach Ansicht des Bund der Steuerzahler ist jeder dritte Steuerbescheid falsch . Die fachliche Bescheid-Prüfung ist ein einfacher Weg des Steuersparens. Von den im Jahr 2019 von Finanzämtern abgearbeiteten Einsprüchen hatten 2/3 Erfolg oder teilweise Erfolg. Hierbei handelte es sich nicht nur um Behebung von Fehlern, sondern es wurden auch neue Belege nachgereicht . Nach Ansicht des Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) sollten die Zahlen dazu ermutigen gegen in Steuerbescheiden enthaltene Fehler vorzugehen. Weiche der Steuerbescheid zum Nachteil des Antragstellers von der Steuererklärung ab und gebe es dafür keine nachvollziehbare Begründung, sei das bereits Grund für einen Einspruch.

Was macht der Steuerbürger, wenn er den Bescheid nicht versteht ? Zunächst könnte ein Einspruch beim Finanzamt weiterhelfen. Der einfachere und sinnvollere Weg ist jedoch die Beauftragung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfeverein. Das erspart Ihnen trotz der anfallenden Kosten Nerven und bringt evtl. eine zusätzliche Erstattung.

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