Verein
Unsere Mitglieder erhalten Beratung und Hilfe in Steuersachen gemäss der Beratungsbefugnis des § 4 Z. 11 des Steuerberatungsgesetz.
Der Lohnsteuerhilfeverein Ammerland e.V. darf für Sie nicht tätig werden, wenn Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen, Freiberufler sind, oder Ihre sonstigen Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen über 18.000 € jährlich/36.000 € bei Zusammenveranlagung) überschreiten.
- Wir erstellen vertraulich, kompetent und zuverlässig Ihre Einkommensteuererklärungen
- Erteilen Auskünfte in Lohn- und Einkommensteuerfragen
- Stellen für Sie den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oder Änderung der Steuerklassen
- Wir übernehmen die Prüfung der Steuerbescheide und legen ggf. Einspruch ein.
- Wir helfen Ihnen bei Fragen zum Kindergeld