Handwerkerleistungen
Handwerkerleistungen - Abzugshöchstbetrag nach § 35a EStG 20% der Aufwendungen (Lohnkosten ohne Material) maximal 1.200 Euro
Die Ermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist für inländische Haushalte ab 2006 eingeführt. Diese gilt für Wohnungen, Häuser und Grundstücke und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahmen vom Eigentümer oder Mieter durchgeführt werden. Die Ermäßigung beträgt 20% der Aufwendungen (maximal 6.000 Euro pro Jahr, nur Lohnkosten).
Zusätzlich haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Wohnungsreinigung, Betreuung von Familienangehörigen) in Höhe von 20% der Aufwendungen (maximal 6.000 Euro pro Jahr)
Zu den handwerklichen Tätigkeiten zählen unter anderem:
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden,
- Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen, o.ä.,
- Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen,
- Streichen/Lackierung von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und - rohren,
- Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen),
- Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen,
- Modernisierung oder Austausch der Einbauküche, Badezimmer
- Kosten für Hausnotrufsystem
- Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer),
- Maßnahmen der Gartengestaltung,
- Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
- Kontrollaufwendungen z.B. Gebühr für Schornsteinfeger oder für die Kontrolle von Blitzschutzanlagen,
- Handwerkliche Leistungen für Hausanschlüsse, z.B. Kabel für Strom oder Fernsehen
- Zuleitungen zum Haus oder Wohnung, soweit nicht im Rahmen einer Neubaumaßnahme und auf öffentlichen Grundstücken anfallend