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Wir benötigen von Ihnen:

1) Rentenanpassungsmitteilungen zum 01.07. eines Jahres oder Rentenbezugsmitteilungen oder Rentenbescheide (bei Rentenbeginn) für

  • Altersrente
  • Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente
  • Witwen-/Witwerrente
  • Sonstige Renten

2) Leistungsmitteilungen nach amtlichem Vordruck gem. § 22 Nr. 5 EStG vom Versicherungsträger für Renten aus

  • Versicherungsverträgen
  • Altersvorsorgeverträgen („Riester“-Rente)
  • Kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgungen
  • VBL-Renten

3) Lohnsteuerbescheinigungen bei

  • Betriebsrenten
  • Pensionen

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben ?

In Zukunft werden immer mehr Rentner Steuern zahlen müssen.

Bereits 2005 wurde die Besteuerung der Renten aus gesetzlichen Versicherungen, wie z.B. die Altersrente neu geregelt. Der steuerpflichtige Rentenanteil beträgt seit dem 50 Prozent der Bruttorente. Für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang steigt dieser um 2 %. Bei dem Rentnerjahrgang 2040 wird der Besteuerungsanteil dann 100 % betragen. Ab 2021 steigt der Prozentsatz jeweils um 1 % jährlich.

Die höchste Rente, die nach der Berechnung des Bundesfinanzministeriums steuerunbelastet bleibt beträgt im Jahr 2022 jährlich 14.768 € Brutto).

Bei steuerlich zusammenveranlagten Personen verdoppelt sich der Betrag.

Ob eine Steuererklärung abzugeben ist, hängt letztendlich von der Höhe der gesamten steuerpflichtigen Einkünfte ab (z.B. Mieteinnahmen).

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