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Freiwillige Steuererklärung

Die meisten Arbeitnehmer sind zur Abgabe von Steuererklärungen nicht verpflichtet. Nur wenn sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, können sie eine Steuerrückerstattung in Anspruch nehmen.

Wann kann sich die Abgabe lohnen:

  • Sie waren nur zeitweise berufstätig
  • Sie hatten während eines Jahres unterschiedlich hohe Gehälter
  • Ihre Werbungskosten liegen über 1.230 € (ab 01.01.2023 = 1.230 €) pro Jahr
  • Ihre Sonderausgaben (z.B. gezahlte Kirchensteuer) liegen über dem Pauschbetrag
  • Sie möchten die Arbeitnehmer-Sparzulage geltend machen
  • Der Sonderausgabenabzug für die Riester-Rente soll berücksichtigt werden
  • Sie hatten als Student Aufwendungen während des Studiums

Die Frist, Ihre freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2020 beim Finanzamt einzureichen, endet am 31.12.2024.